Ihr Verhalten:
Auf Verlangen hat Ihnen der Unfallbeteiligte gem. § 34 StVO den Führerschein und den Fahrzeugschein vorzuzeigen!
Mit diesen Angaben können Sie nun zum Anwalt Ihres Vertrauens gehen. Dieser berät Sie zu der weiteren Vorgehensweise.
Sie haben das Recht, für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche einen Anwalt Ihres Vertrauens zu beauftragen. Die Kosten bei einem unverschuldeten Unfall trägt immer die Gegenseite.
Unter Umständen haben Sie das Recht
Stand April 2023
Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Rufen Sie mich an. Ich freue mich Ihnen helfen zu können!